Rechtsprechung
BGH, 16.04.2003 - 2 StR 505/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 StPO
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Grenzen / Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung; Rechtsfehler; zwingende, mögliche Schlussfolgerung; Verstoß gegen Denkgesetze; Verstoß gegen gesicherte Erfahrungssätze) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einschränkung der revisionsrichterlichen Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters; Überspannung der Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Anforderungen an den Tatrichter bei der Strafrahmenbestimmung bezüglich § 263 Abs. 3 StGB a.F.
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337 Abs. 1
Überprüfung der Beweiswürdigung bei einem Freispruch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 240
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01
Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines …
Auszug aus BGH, 16.04.2003 - 2 StR 505/02
Er hat nämlich bei der Einordnung der Tat als besonders schweren Fall nicht nur auf die Schadenshöhe abgestellt, sondern auch, wie dies nach § 263 Abs. 3 StGB aF notwendig war (vgl. u.a. BGH StV 2002, 144 m.w.N.), ausdrücklich die Persönlichkeit des Angeklagten einbezogen und die erforderliche Gesamtwürdigung vorgenommen. - BGH, 26.03.2003 - 2 StR 535/02
Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Glaubwürdigkeit eines …
Auszug aus BGH, 16.04.2003 - 2 StR 505/02
Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt, ferner dann, wenn das Gericht an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr. vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 26. März 2003 - 2 StR 535/02).
- OLG Hamm, 20.08.2009 - 4 Ausl 124/08 Wegen der ausschließlichen Zweckbestimmung der nach § 34 IRG angeordneten Haft "zur Durchführung der Auslieferung" muss nämlich die - bewilligte - Auslieferung alsbald und unmittelbar bevorstehen ( vgl. BGHSt 33, 310 ; OLG Hamm, StV 1997, 369 ; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 240).
- OLG Nürnberg, 19.06.2006 - 2 St OLG Ss 77/06
Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei be- und entlastenden Zeugenaussagen
Die bloße Unwahrscheinlichkeit eines vom Tatrichter festgestellten Geschehens führt für sich allein ebenso wenig zur Rechtsfehlerhaftigkeit wie der Umstand, dass abweichende Feststellungen möglich wären (vgl. BGHSt 25, 365/367; BGH NStZ-RR 2003, 240).